Fair conditions
For our guests and our customers,
our suppliers and service providers,
our employees and management
Our general terms and conditions
1 SCOPE OF APPLICATION
1.1 Hotel area
1.1.1 These terms and conditions apply to contracts for the rental of hotel rooms for accommodation and all other services and deliveries provided by the hotel to the customer in this context (hotel accommodation contract). They do not apply to package tours within the meaning of Section 651a of the German Civil Code (BGB). The term "hotel accommodation contract" includes and replaces the following terms: accommodation contract, guest accommodation contract, hotel contract, hotel room contract. The term "hotel accommodation contract" encompasses and replaces the following terms: accommodation contract, guest accommodation contract, hotel contract, hotel room contract.
1.1.2 The subletting or re-letting of the rooms provided, as well as their use for purposes other than accommodation, require the prior written consent of the hotel, whereby the right of termination pursuant to Section 540 (1) sentence 2 of the German Civil Code (BGB) is waived. 1.1.3 The tenant is obliged to keep the rented rooms in good condition and to use them with due care.
1.2 Restaurant and banqueting area
1.2.1 These terms and conditions apply to contracts for the rental of conference, banquet and event rooms of the establishment for the purpose of holding events such as banquets, seminars, conferences, exhibitions and presentations, etc., as well as all other services and deliveries provided by the establishment to the customer in this context. 1.2.2 The customer is defined as any natural or legal person, partnership or other organisation that enters into a contract with the establishment for the purpose of holding an event.
1.2.2 The subletting or re-letting of the rooms, areas or display cases provided, as well as invitations to interviews, sales or similar events, require the prior consent of the company in writing, whereby the right of termination pursuant to Section 540 (1) sentence 2 of the German Civil Code (BGB) is waived. 1.3.1 The tenant undertakes to use the rented property in accordance with its intended purpose and to maintain it in good condition.
1.3 The customer's general terms and conditions shall only apply if this has been expressly agreed in text form.
2 CONCLUSION OF CONTRACT, PARTNERS
2.1 The contracting parties are H6G Heilemann GmbH and the customer. The contract is concluded upon acceptance of the customer's application by the company.
2.2 Position of TourOnline AG
2.3 TourOnline AG is solely responsible for the technical operation of the "DIRS21" booking system on the hotel's website. It is neither a contractual partner of the guest in the event of a booking nor a travel agent. It is therefore not liable for the information provided by the BHB, services and service disruptions with regard to the services to be provided by the BHB. 2.4 The BHB is solely responsible for the content of the website and the services offered. The BHB is therefore solely liable for any damage caused by the content of the website or the services offered.
2.3 Conclusion of contract
With the booking (in accordance with Section 2.4), the guest makes a binding offer to the AF to conclude the accommodation contract. This offer is based on the description of the accommodation and the supplementary information in the booking basis (e.g. location description, classification explanation) insofar as these are available to the customer.
2.4 The booking of accommodation offers in the DIRS21 booking system (room reservation via the hotel's website) can only be made electronically by completing and sending the booking form.
2.6 The contract is concluded upon receipt of the electronic booking confirmation by the person making the booking. No further, in particular written, booking confirmation shall be issued.
3 SERVICES, PRICES, PAYMENT, OFFSETTING
3.1 The hotel is obliged to keep the rooms booked by the customer and/or the agreed services available and to provide the agreed services.
3.2 The customer is obliged to pay the agreed or applicable hotel prices for the provision of the room and any other services used by him. This also applies to services ordered by the customer directly or via the hotel, which are provided by third parties and paid for by the hotel. 3.3 The customer is obliged to pay the agreed or applicable hotel prices for the provision of the room and any other services used by him. This also applies to services ordered by the customer directly or via the hotel, which are provided by third parties and paid for by the hotel.
3.3 The customer is obliged to pay the agreed or applicable prices of the hotel for these and other services used. This also applies to services ordered by the customer directly or via the hotel, which are provided by third parties and paid for by the hotel. In particular, this also applies to claims by copyright collecting societies.
3.4 If a minimum turnover has been agreed and this is not achieved, the hotel may demand 60% of the difference as lost profit, unless the customer can prove that the loss was lower or the hotel can prove that the loss was higher.
3.5 The agreed prices include the taxes and local charges applicable at the time the contract is concluded. They do not include local charges that are payable by the guest themselves under the respective local law, such as visitor's tax. If there is a change in the statutory value added tax or the introduction, change or abolition of local charges on the subject matter of the contract after the conclusion of the contract, the prices shall be adjusted accordingly. In the event of a change in the statutory value added tax or the introduction, change or abolition of local taxes on the subject matter of the service after conclusion of the contract, the prices shall be adjusted accordingly. In the case of contracts with consumers, this shall only apply if the period between conclusion of the contract and performance of the contract exceeds four months.
3.6 If payment on account has been agreed, payment must be made without deduction within 14 days of receipt of the invoice, unless otherwise agreed.
3.7 Upon conclusion of the contract, the hotel is entitled to demand a reasonable advance payment or security deposit from the customer, for example in the form of a credit card guarantee. The amount of the advance payment and the payment dates may be agreed in writing in the contract. In the event of default of payment by the customer, the statutory provisions shall apply. 3.8 The hotel is entitled to refuse accommodation if the customer is in default of payment or has defaulted on payment in the past.
3.8 In justified cases, for example if the customer is in arrears with payment or if the scope of the contract is extended, the hotel is entitled to demand an advance payment or security deposit within the meaning of clause 3.5 above or an increase in the advance payment or security deposit agreed in the contract up to the full agreed remuneration, even after conclusion of the contract up to the start of the stay.
3.9 Furthermore, the hotel is entitled to demand a reasonable advance payment or security deposit from the customer at the beginning and during the stay within the meaning of the above clause 3.5 for existing and future claims arising from the contract, insofar as such a payment has not already been made in accordance with the above clause 3.5 and/or clause 3.6.
3.10 The customer may only offset or set off an undisputed or legally enforceable claim against a claim of the hotel.
3.11 The customer agrees that the invoice may be sent to him electronically.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („ABBESTELLUNG, STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES Betriebes („NO SHOW“)
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Hotelbereich
4.3.1 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 Restaurant- und Bankettbereich
4.4.1 Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4.2 Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, werden 21 Euro zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.4.3 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
5.3.1 höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
5.3.2 Zimmer, Räume oder Veranstaltungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
5.3.3 das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
5.3.4 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes und/oder der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
5.3.5 ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
7.1 Die Teilnehmerzahl muss 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens die vereinbarte Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
7.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Betrieb frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 7.1 Satz 3 gilt entsprechend.
7.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Betrieb berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
7.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt der Betrieb diesen Abweichungen zu, so kann der Betrieb die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, den Betrieb trifft ein Verschulden.
8 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
8.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Betribe. In diesen Fällen wird ein angemessener Bei-trag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
9 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN, ANSCHLÜSSE UND SONSTIGE AUSSTATTUNGEN
9.1 Soweit der Betrieb für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Betrieb von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.
9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Betriebes bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Betriebes gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Betrieb diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Betribe pauschal erfassen und berechnen.
9.3 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
9.4 Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
9.5 Störungen an vom Betrieb zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat
10 HAFTUNG DES BETRIEBES
10.1 Der Betrieb haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betriebes beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betriebes beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Betriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 11 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betriebes auftreten, wird der Betrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10.2 Für eingebrachte Sachen haftet der Betrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Betrieb.
10.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1, Sätze 1 bis 4.
10.4 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Betrieb. Der Betrieb übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betriebes. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
10.5 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Der Betrieb ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Betrieb berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Betrieb abzustimmen.
10.6 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf der Betrieb die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Betrieb für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
11 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
11.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11.2 Der Betrieb kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
12 NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES INTERNETZUGANGS
12.1 Verwenden Sie möglichst einen Browser mit 128 Bit SSL-Verschlüsselung
12.2 Die aktuellen Versionen der gängigen Browser sind auf diesen Standard ausgelegt.
12.3 Schützen Sie Ihren PC mit aktuellen Viren-Schutzprogrammen und einer Firewall
12.4 Installieren Sie eine Virenschutzsoftware auf Ihrem PC und aktualisieren Sie diese regelmäßig. Stellen Sie sicher, dass Ihr Rechner frei von Viren, Würmern und Trojanern/Backdoors ist. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Rechner mit einer Firewall und einer Anti-Spy-Software auszustatten und diese regelmäßig zu aktualisieren. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Ihnen lediglich einen Internetzugang zur Verfügung stellen, der über keinerlei Virenschutz und keine Firewall verfügt.
12.5 Halten Sie Ihr Betriebssystem auf dem aktuellen stand
12.6 Installieren Sie die entsprechenden Updates und Patches für das Betriebssystem Ihres PCs zeitnah und regelmäßig.
12.7 Schützen Sie Ihre Daten auch für den Fall des Verlustes Ihres Rechners
12.8 Ihren PC und die darauf gespeicherten wichtigen Dateien sollten Sie mit Passwörtern sichern. Diese sollten regelmäßig geändert werden. Speichern Sie die Passwörter nicht auf Ihrer Festplatte ab. Stellen Sie Ihren Rechner nur Personen Ihres Vertrauens zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig ein Backup Ihrer Daten anzulegen.
12.9 Starten Sie bei Verbindungsfehlern Ihren Browser erneut
12.10 Bei auftretenden Verbindungsfehlern schließen Sie bitte den Browser und starten ihn erneut. Stellen Sie die korrekte Eingabe Ihrer entsprechenden Passwörter sicher. Schließen Sie bitte Ihren Browser nach Beenden der Internetsitzung.
12.11 Seien Sie vorsichtig bei unbekannten Dateien oder e-Mail-Anhängen
12.12 Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft oder Dateien, die Sie nicht angefordert haben.
12.13 Beteiligen Sie sich nicht an unseriösen oder Illegalen Tauschbörsen
12.14 Beachten Sie beim Herunterladen oder Aufspielen von Dateien, insbesondere Musik, Filmen oder Bildern stets, dass diese urheberrechtlich geschützt sein können. Die Verletzung solcher Urheberrechte kann unter anderem erhebliche Schadensersatzansprüche gegen Sie auslösen.
12.15 Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit der Internetzugangs
12.16 Wir geben keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges.
12.17 Besuchen Sie keine Webseiten mit strafrechtlich relevanten Inhalten
12.18 Dies gilt insbesondere für Seiten mit volksverhetzendem oder kinderpornographischem Inhalt, Seiten, die zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen oder Seiten, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.
12.19 Haftungsbeschränkung
Wir übernehmen keine Verantwortung für etwaige Schäden an Ihrem PC, die durch die Internetnutzung entstehen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, zu denen wir vorsätzlich oder grob fahrlässig beigetragen haben. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen etwaigen Virenbefall durch Verwendung des Internetzuganges übernommen.
12.19.1 Haftungsfreistellung
Wir sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn unser Internetzugang von Ihnen oder mit Ihrer Billigung rechtswidrig verwendet wird, ins-besondere wenn Sie die oben stehenden Hinweise schuldhaft außer Acht gelassen haben. Ebenfalls sind wir von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit Nutzung des Internetzuganges durch Sie verbunden sind.
12.19.2 Datenschutz
Insofar as we collect your data in the context of Internet use via our Internet access, this will of course be treated in accordance with the applicable data protection regulations.
12.19.3 Verstoß gegen die Nutzungshinweise
Sofern Sie gegen diese Nutzungshinweise verstoßen oder wir einen entsprechenden Verdacht haben, sehen wir uns gezwungen, Ihren Internetzugang einzuschränken oder zu sperren. Sollten Sie hierbei Daten verlieren, übernehmen wir dafür keine Haftung.
12.19.4 Weitere Hinweise
Die Nutzung unseres Internetzuganges ist auf die Dauer Ihrer Anwesenheit im Hotel beschränkt. Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Passwortes. Dieses darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei technischen Fragen und allgemeinen Auskünften zum Thema WLAN und Internet empfehlen wir die Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsifuer-buerger.de).
13 Bei Fragen oder Problemen mit dem Internetzugang hilft Ihnen gerne unsere Rezeption (Tel.: 85) weiter.
14 Mit Nutzung unseres Internetzugangs akzeptieren Sie die oben genanten Nutzungsbedingungen.
15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wietmarschen. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
15.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Cancellation conditions
Rooms can be cancelled free of charge with the following lead times:
- Individual bookings up to the day of arrival
- Group bookings of 2 to 5 rooms up to 3 days before arrival
- Group bookings from 6 to 15 rooms up to 14 days before arrival
- Group bookings from 16 to 40 rooms up to 30 days before arrival
If rooms are cancelled at short notice, we will charge 80% of the accommodation price excluding breakfast for all rooms that cannot be rented to other guests.
If a group booking is reduced by up to 20% at short notice, we will waive the cancellation fee for the rooms concerned as a gesture of goodwill.
We generally expect cancellations to be communicated to us immediately. A quick notification of cancellation makes it easier to re-let the property. This may save you cancellation fees.
Cancellations must always be made via the booking process. That means:
- Reservations via Booking.com must be cancelled via Booking.com.
- Reservations via our Homepage can be cancelled via a link in the confirmation email.
- Reservations per e-Mail please also cancel by e-mail.
- Telephone reservations can be made by telephone storniert werden.